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Termine

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin

unter 0214 - 8 20 21 25

Sie erreichen uns telefonisch Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 und Montag, Dienstag und Donnerstag zwischen 14:30 und 16:30

Onlinetermin

Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, geben Sie uns bitte Bescheid.

In medizinischen Notfällen sind wir um Sorforthilfe bemüht. Dadurch kann es leider gelegentlich zu Wartezeiten für Terminpatienten kommen.
Bitte haben Sie hierfür Verständnis.

Bitte bringen Sie Chipkarte und Überweisung sowie Vormedikation, Befundberichte und Röntgenbilder zum Termin in unsere Praxis mit.

Wenn Sie das erste Mal unsere Praxis besuchen, bringen Sie bitte außerdem folgende Dokumente ausgefüllt mit:

 

Akuttermine können ausschließlich am Telefon vergeben werden.

nachts und am Wochenende wählen Sie bitte die Arztnotrufzentrale
Telefon: 116 117

 

Im Notfall 112 anrufen!

 

Hyposensibilisierungs-Behandlung

Um unverhältnismäßige Wartezeiten für Sie und alle anderen Patienten zu vermeiden, führen wir Hyposensibilisierungen nur noch zu folgenden Zeiten durch:

Innerhalb dieser Zeiten können Sie zum Hyposensibilisierungs-Behandlungen bei uns ohne vorherige Terminabsprache wahrnehmen.

Mo.: 8.00 - 09.00 und 15.00 - 15.30 Uhr
Di.: 8.00 - 08.30 und 16.30 - 17.30 Uhr
Do.: 15.00 - 15.30 Uhr
Fr.: 10.00 - 11.00 Uhr

Nehmen Sie Kontakt auf

Liebe Patienten, wir benötigen zur eindeutigen Zuordnung und Bearbeitung Ihrer Anfrage zwingend, ihren Namen sowie ihr Geburtsdatum, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können. Wenn Sie uns über dieses Kontaktformular oder per Email kontaktieren, dürfen wir Ihnen aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht per Email antworten. Wir bearbeiten jedoch Ihre Anfrage gerne, und melden uns ggfs. telefonisch oder senden Ihnen einen Brief. Ihr Praxisteam.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Nach der Arzneimittel-Richtlinie ist eine Verordnung von Arzneimitteln - von Ausnahmefällen abgesehen - nur zulässig, wenn sich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt von dem Zustand der oder des Versicherten überzeugt hat oder wenn ihnen der Zustand aus der laufenden Behandlung bekannt ist (§ 8 Abs. 2). Auch ist die Chipkarte vor jeder ärztlichen Inanspruchnahme vorzulegen (§13 Abs. 1).

Wir können und dürfen keine medizinischen Auskünfte per Email beantworten.
Gerne senden wir Ihnen Ihr Rezept und angeforderte Unterlagen zu. Da der Wunsch nach Postversand jedoch stark zugenommen hat, möchten wir die stark gestiegenen Portokosten nicht weiter selbst übernehmen. Seinen Sie bitte so freundlich und senden uns an Sie adressierte und frankierte Briefumschläge zu, dann können wir Ihre Rezeptanforderung umgehend beantworten.

Bitte geben Sie uns 24 Std. Zeit für die Ausstellung von Rezepten und Überweisungen.

 

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